Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen- und Leitungen zu verschaffen. Vor Ausführung der Reinigungsarbeiten hat er alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und- Leitungen enthalten sind, auf dem Auftragsformular durch unseren Monteur aufführen zu lassen. Als gefährlich gelten die Stoffe, die den Monteur in irgendeiner Weise schädigen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren und Gifte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel bereit zu halten und für den Fall, dass besondere Gefahr zu erwarten ist, einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht verpflichtet den Auftraggeber zur Schadenersatzleistung. Teilleistungen dürfen erbracht werden und können als solche berechnet werden. Für den Erfolg der Reinigungsarbeiten übernehmen wir keine Gewähr. Sie sind Gegenstand eines Dienstvertrages.

2. Preise

Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten sie ausschließlich für Arbeiten, die mit Spezial- Motorspiralen und Hochdruckspülwagen ausgeführt werden. Die Vergütung bemisst sich nach dem Zeitaufwand, sowohl für Arbeiten, die nur mittelbar die Reinigung von Entwässerungsleitungen bezwecken, z.B. Auspumpen von Kellern. Zum Zeitaufwand gehören auch An- und Abfahrt. Der Einsatz von Saugfahrzeugen und TV-Untersuchung wird gesondert berechnet. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Verzug tritt ohne dass es einer Mahnung bedarf, am 30. Tag nach Rechnungsstellung ein. An Verzugszinsen werden 8 % berechnet, unabhängig davon, ob der Verzug durch Zeitablauf oder auf Mahnung hin, eintritt.


3. Ausführung

Die vor Auftragsausführung vereinbarten Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Ausführung und/oder hierdurch erfolgten Auftragsentzuges, stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn verbindliche Ausführungsfristen vereinbart wurden.


4. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die an defekten oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen- oder Leitungen durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehen. Das gleiche gilt für Schäden, die möglicherweise durch Steckengebliebene Spiralen verursacht werden.


5. Reklamation

Reklamationen müssen dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Ausführung des Auftrages schriftlich zugehen.


6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Auftraggebers und Gerichtsstand für beide Teile ist Krefeld. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Anderweitige mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.